Externer Verkehrsleiter 

Um in Deutschland und in Europa eine Güterkraftverkehrserlaubnis zu erhalten, müssen Sie die unterschiedlichsten Anforderungen erfüllen. Eine dieser Anforderungen ist die Benennung eines Verkehrsleiters. Wir bieten Ihnen als externe Verkehrsleiter kompetente Dienstleistungen an. Dabei legen wir alle Aufgaben, die der Verkehrsleiter in Ihrem Unternehmen verantworten soll, detailliert fest und sprechen mit Ihnen die Abgrenzungen zu den Schnittstellen in Ihrem Hause durch.  

Aufgaben des Verkehrsleiters

Laut gesetzlicher Definition ist die Kernaufgabe des Verkehrsleiters die „tatsächliche und dauerhafte Leitung der Verkehrstätigkeiten eines Unternehmens". Die Verordnung gibt aber noch weitergehende Hinweise. So werden beispielsweise im Zusammenhang mit externen Verkehrsleitern folgende Aufgabenbereiche genannt:

  • das Instandhaltungsmanagement der Fahrzeuge
  • die Prüfung der Beförderungsverträge und Dokumente
  • die grundlegende Rechnungsführung
  • die Disposition der Ladungen und des Fahrpersonals (Einhaltung der Sozialvorschriften) 
  • die Prüfung der Sicherheitsverfahren (beispielsweise Unfallverhütungsvorschriften und Ladungssicherung)

Auch diese Aufgabenbereiche sind nicht neu, sie stehen eben nun direkt in der Verordnung. Es bleibt auch weiterhin möglich, die Aufgaben im Unternehmen zu delegieren; die letztendliche Verantwortlichkeit trägt der Verkehrsleiter.

Gibt es Ausnahmen von der Pflicht einen Verkehrsleiter im Unternehmen zu haben?

Nein, letztendlich benötigt jedes Unternehmen des Güterkraftverkehr ab dem 04. Dezember 2011 einen Verkehrsleiter, so wie es bislang auch schon eine fachkundige Person, die zur Leitung der Verkehrsgeschäfte bestellt war, geben musste. Weiterhin gilt: die generell vom Anwendungsbereich des Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG) ausgenommenen Betriebsarten bleiben durch die Neuregelung unberührt.



 

 
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