Externer Gefahrgutbeauftragter

Unternehmen, die gefährliche Güter befördern, müssen in der Regel einen Gefahrgutbeauftragten bestellen. Beförderung umfasst sowohl den eigentlichen Transportvorgang als auch die Vor- und Abschlusshandlungen. Daher sind nicht nur Speditionen und Fuhrunternehmen betroffen, sondern auch Unternehmen, die klassifizieren, Begleitpapiere erstellen, verpacken und kennzeichnen, Tanks befüllen und entleeren, Güter verladen, transportieren, entladen und empfangen.

WIr arbeiten ausschließlich im Bereich Straßenverkehr (ADR). 

Gründe, warum immer mehr Unternehmen die Vorteile einer externen Gefahrgutberatung nutzen:

  • unabhängige Beratung ohne betriebsinterne Einflüsse,
  • günstige Fix- statt hoher Personalkosten,
  • Vermeidung von Bußgeldern
  • Konzentration auf das Tagesgeschäft,
  • Optimierung von Prozessen und Verfahren,
  • Rechtssichere Anwendung der Gefahrgutvorschriften 

Bei folgendnen Prozesse können wir Sie extern nach der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) unterstützen:

  • Überwachung der Einhaltung der Gefahrgutvorschriften,
  • Beratung des Unternehmens,
  • Erstellung des Jahresberichtes,
  • Überprüfung von Prozessen und Verfahren.

WIr bieten Ihnen:

  • gesetzlich vorgeschriebene Wiederholungsschulungen der Mitarbeiter (beauftragte und sonstige verantwortliche Personen),
  • Unfallberichte bei meldepflichtigen Ereignissen,
  • Unterstützung bei der Erstellung von Dokumenten, Verfahrensanweisungen, Arbeitsanweisungen, Checklisten, Protokollen,
  • Beratungen zur Einführung und Anwendung von Sicherungsplänen bei Gefahrgut mit hohem Gefahrenpotential.

Haben wir Ihr Interesse geweckt, oder wünschen SIe eine persönliche Beratung:


 
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