Unternehmen, die gefährliche Güter befördern, müssen in der Regel einen Gefahrgutbeauftragten bestellen. Beförderung umfasst sowohl den eigentlichen Transportvorgang als auch die Vor- und Abschlusshandlungen. Daher sind nicht nur Speditionen und Fuhrunternehmen betroffen, sondern auch Unternehmen, die klassifizieren, Begleitpapiere erstellen, verpacken und kennzeichnen, Tanks befüllen und entleeren, Güter verladen, transportieren, entladen und empfangen.
WIr arbeiten ausschließlich im Bereich Straßenverkehr (ADR).
Gründe, warum immer mehr Unternehmen die Vorteile einer externen Gefahrgutberatung nutzen:
Bei folgendnen Prozesse können wir Sie extern nach der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) unterstützen:
WIr bieten Ihnen:
Haben wir Ihr Interesse geweckt, oder wünschen SIe eine persönliche Beratung: